Das Ende des Lohngeheimnisses in Europa: Neue Rechtsvorschriften zur Lohntransparenz verpflichten Unternehmen zur Offenlegung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Das Europäische Parlament hat für die Verabschiedung einer neuen Richtlinie über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz gestimmt. Die neuen Rechtsvorschriften verpflichten die in der EU ansässigen Unternehmen zur Offenlegung von Gehaltsinformationen sowie zur geschlechtsneutralen Gestaltung von Stellenausschreibungen und Stellenbezeichnungen.

Jasper Spanjaart am 03. April 2023 Durchschnittliche Lesezeit: 4 min
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Das Ende des Lohngeheimnisses in Europa: Neue Rechtsvorschriften zur Lohntransparenz verpflichten Unternehmen zur Offenlegung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU betrug bei der letzten Messung im Jahr 2021 12,7 % und hat sich in den letzten zehn Jahren nur geringfügig verändert. Das bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt 13,0 % weniger pro Stunde verdienen als Männer. Die geschlechtsspezifische Gesamtverdienstlückeder die kombinierten Auswirkungen des durchschnittlichen Stundenverdienstes, des Monatsdurchschnitts der bezahlten Stunden (vor jeglicher Bereinigung um Teilzeitarbeit) und der Beschäftigungsquote misst, lag 2018 bei 36,7 %.

Warum verdienen Frauen weniger?

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist ein breiteres Konzept als die Lohndiskriminierung und umfasst eine Vielzahl von Ungleichheiten, denen Frauen beim Zugang zur Arbeit, beim beruflichen Aufstieg und bei der Entlohnung ausgesetzt sind. Etwa 24 % des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sind auf die Überrepräsentation von Frauen in relativ schlecht bezahlten Bereichen wie Pflege, Gesundheit und Bildung zurückzuführen. Stark weiblich geprägte Berufe werden in der Regel systematisch unterbewertet.

Hinzu kommt die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Frauen arbeiten mehr Stunden pro Woche als Männer, aber sie verbringen mehr Stunden mit unbezahlter Arbeit, was sich auch auf ihre Berufswahl auswirken kann. Deshalb setzt sich die EU für eine gleichberechtigte Aufteilung des Elternurlaubs, ein angemessenes öffentliches Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen und eine angemessene Unternehmenspolitik für flexible Arbeitszeitregelungen ein.

Weibliche Führungskräfte verdienen noch weniger

Die Position in der Hierarchie beeinflusst die Höhe des Gehalts: Weniger als 8 % der Vorstandsvorsitzenden von Spitzenunternehmen sind Frauen. Führungskräfte sind jedoch der Beruf, in dem die größten Unterschiede beim Stundenlohn in der EU bestehen. Im Durchschnitt verdienen weibliche Manager 23 % weniger als ihre männlichen Kollegen. "In einigen Fällen verdienen Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger als Männer, obwohl der Grundsatz des gleichen Entgelts seit 1957 in den europäischen Verträgen verankert ist."

Neue Gesetzgebung mit 427 zu 79 Stimmen angenommen

Es scheint jedoch, dass sich die Dinge nun endlich ändern könnten. Neue Rechtsvorschriften verpflichten EU-Unternehmen zur Offenlegung von Informationen, die es den Beschäftigten erleichtern, Gehälter zu vergleichen und bestehende geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufzudecken. Nach den Vorschriften, die vom Plenum des Parlaments mit 427 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 76 Enthaltungen angenommen wurden, müssen Gehaltsstrukturen zum Vergleich des Gehaltsniveaus auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungs- und Klassifizierungssysteme umfassen.

Stellenausschreibungen und Stellenbezeichnungen müssen geschlechtsneutral sein, und Einstellungsverfahren müssen in nicht diskriminierender Weise durchgeführt werden.

Im Rahmen der neuen Gesetzgebungmüssen Stellenausschreibungenund Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sein und Einstellungsverfahren diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber, die ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens 5 % ausweisen, in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Lohnbewertung durchführen müssen. Die Mitgliedstaaten müssen für Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen wie Geldstrafen vorsehen.

Recht auf Entschädigung

Die Richtlinie besagt auch, dass ein Arbeitnehmer, der infolge eines Verstoßes geschädigt wurde, das Recht hat, Schadenersatz zu verlangen. Zum ersten Mal wurden intersektionelle Diskriminierung und die Rechte von nicht-binären Personen in den Geltungsbereich der neuen Vorschriften aufgenommen. Nach den neuen Vorschriften wird auch das Lohngeheimnis verboten. Die Vorschriften sehen vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter das Recht haben, klare und vollständige Informationen über das individuelle und durchschnittliche Lohnniveau, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu erhalten. Das Lohngeheimnis wird verboten, und es darf keine Vertragsbedingungen geben, die die Arbeitnehmer daran hindern, ihren Lohn offenzulegen oder Informationen über den Lohn derselben oder anderer Kategorien von Arbeitnehmern einzuholen.

Verlagerung der Beweislast

Bei Fragen des Entgelts wird die Beweislast vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber verlagert. In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts nicht angewandt wurde, und den Fall vor Gericht bringt, sollte die nationale Gesetzgebung den Arbeitgeber verpflichten zu beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. "Wir haben nicht nur endlich verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, sondern alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden befähigt, anerkannt und vor Lohndiskriminierung geschützt. Nicht-binäre Menschen haben das gleiche Recht auf Informationen wie Männer und Frauen", sagte Samira Rafaela, Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

"Historisch gesehen wurde die Arbeit von Frauen unterbewertet und unterbezahlt, und mit dieser Richtlinie machen wir einen wichtigen Schritt, um gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit sicherzustellen."

Der Rat muss das Abkommen nun förmlich genehmigen, bevor der Text als Gesetz unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die neuen Regeln werden zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. "Diese Rechtsvorschriften machen unmissverständlich klar, dass wir in der EU keinerlei geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung akzeptieren", sagte Kira Marie Peter-Hansen, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. "Historisch gesehen wurde die Arbeit von Frauen unterbewertet und unterbezahlt, und mit dieser Richtlinie machen wir einen wichtigen Schritt, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit sicherzustellen."

Bildnachweis: Europäisches Parlament 

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Chefredakteurin und Autorin bei ToTalent.eu
Chefredakteur und Autor für die europäische Total Talent Acquisition-Plattform ToTalent.eu.
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